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21.5.2012 : 4:16 : +0200

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Kürzungen bei Familienbeihilfe

Die angekündigte Altersbegrenzung mit 25 Jahren bei der Familienbeihilfe betrifft die Schülerinnen und Schüler von 5-jährigen Oberstufen wie z.B. Musikgymnasium

Die angekündigte Altersbegrenzung mit 25 Jahren bei der Familienbeihilfe betrifft die Schülerinnen und Schüler von 5-jährigen Oberstufen wie z.B. Musikgymnasium. Weiß man schon "offiziell", ob es da Ausnahmen geben wird, oder müssen wir als Eltern diese Gesetzesänderung als "Bestrafung" für diese Schulwahl ansehen?
Männliche Schüler kommen mit 19 aus dem MGW, dann mit 20 aus dem Zivildienst, und ein IGP-Masterstudium geht sich dann gar nicht mehr aus bis 25.
Aber auch für Schülerinnen ist es eine prinzipelle Ungleichbehandlung gegenüber Schülerinnen mit 4-jähriger Oberstufe, welche sich um 1 Jahr länger Zeit lassen können.

Unsere Famile betrifft es nicht mehr, aber zukünftige Studierende auch an dem Institut der Musikuniversität Wien, dem ich vorstehe (Institut Antonio Salieri).

Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Mag. Maria Bayer 

01.12.2010 17:35 Alter: 1 Jahre